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Formalitäten
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Genaue Adresse und Öffnungszeiten des Registrat General finden Sie grundsätzlich auf der Webseite des Registrar General Department
| New Providence: Nassau / Paradise Island The Registrar General P.O. Box N-532 Nassau, New Providence The Bahamas Tel: (242) 322-3316 Fax: (242)322-5553 Montag - Freitag 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr |
Grand Bahama: Freeport / Lucaya The Assistant Registrar General P.O. Box F-42602 Freeport, Grand Bahama The Bahamas Tel: (242)352-4934 7 Fax: (242)352-4060 |
Die auf den offiziellen Seiten
erwähnten Dokumente entsprechen den folgenden, allenfalls nur in der
Schweiz üblichen Dokumenten:
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Es sind unbedingt auch die Schweizer
Bestimmungen zu beachten:
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Bundesamt für Justiz > Alphabetische
Suche > E > Ehe > Heirat
oder direkt: http://www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/gesellschaft/zivilstand/heirat.html
und dort: Merkblatt
für die Eheschliessung im Ausland
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Informationen über obenerwähnte Dokumente findet man
auf dieser Webseite der Schweiz. Bundeskanzlei
> "Von A bis Z" > Z > Zivilstand
oder direkt http://www.ch.ch/private/00029/00034/index.html?lang=de
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der Vollständigkeits halber, Zivilstandsamt Stadt/Kanton
Zürich:
Zivilstandsfragen http://www.gaz.zh.ch/internet/ji/gz/de/zivilstandsf.html
Eheschliessung im Ausland http://www.gaz.zh.ch/internet/ji/gz/de/zivilstandsf/auslUrk/auslEhe.html
Wegleitung Eheschliessung AusländerInnen, http://www.gaz.zh.ch/internet/ji/gz/de/zivilstandsf/wlehe.html
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Urkunden und Dokumente, wo diese erhältlich sind http://www.gaz.zh.ch/internet/ji/gz/de/zivilstandsf/dokumenteza.html
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viele Dokumente können von den Schweizer Behörden nur für Schweizer Bürger
ausgestellt werden
also auch nicht für in der Schweiz
niedergelassene Ausländer > Bedingungen und Vorgehen, um die
nötigen Dokumente zu erhalten, am besten mit der entsprechenden diplomatischen
Vertretung in der Schweiz und/oder in den Bahamas abklären
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Die Dokumente müssen in englischer Sprache vorliegen!
Bitte
beachten:
Sie benötigen (ausser natürlich bei Einreisedokument und Reisepass) jeweils
Original und beglaubigte Ubersetzung (Übersetzung >
der/die Übersetzer/in
bestätigt mit Unterschrift, dass die Übersetzung korrekt ist,
diese Unterschrift wird von einem Notar beglaubigt, die Staatskanzlei
beglaubigt
die Unterschrift des Notars mit der Apostille) oder, falls
erhaltlich,
ein internationales Dokument. Alle diese Dokumente mussen dann
von
der Staatskanzlei (State Chancellery) mit einer Apostille in
englischer
Sprache versehen werden. Wenn jeweils Original und beglaubigte
Ubersetzung
als 1 einziges Dokument ersichtlich sind (durch Aussteller oder Notar
zusammengefugt,
z.B. gleichzeitig mit dem Beglaubigen der Ubersetzung), benotigt man
nur
1 Apostille.
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| Was
passiert, nachdem man die
Heiratslizenz" erhalten hat? Man vereinbart einen Termin mit einem Priester, einem Friedensrichter oder einer anderen Person, die ermächtigt ist, die Heirat zu vollziehen und die die Ausstellung der Heiratsurkunde veranlasst. Mehr Einzelheiten dazu (z.B. wer genau dazu ermächtigt ist) erhält man z.B. bei einem der Tourismusbüros oder dem Ministry of Tourism. Viele Hotels haben in ihrem Angebot übrigens spezielle Heiratsarrangements und im Idealfall speziell geschultes Personal, das bei der Planung der Zeremonie inkl. der Behördengänge unterstützt. |
| Es ist empfehlenswert, die Heiratsurkunde (Eheschein) vor Ort mit einer Apostille versehen zu lassen und an die nachste Schweizer Botschaft (uber den Schweizer Honorarkonsul in Nassau an die Schweizer Botschaft in Kanada - Adressen siehe hier) weiterzuleiten und sie beglaubigen zu lassen. Sie wird dann automatisch auf dem diplomatischen Weg an das Eidg. Amt fur Zivilstandswesen und weiter an den Heimatkanton des Mannes gesandt. Eine nachtragliche Beglaubigung ist um einiges komplizierter und zeitintensiver. |
| Falls die Heiratswillige nicht den Namen ihres Mannes annimmt: Da dies von Kanton zu Kanton verschieden ist, bitte vorab individuell abklaren. In einigen Kantonen muss vorab ein Namensanderungsgesuch gestellt werden, in anderen kann dies nachtraglich geschehen. Einige Kantone fragen automatisch an, sobald die Heiratsurkunde bei ihnen eingetroffen ist. |