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update 07.4.09
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Formalitäten
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  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung zur Ausstellung einer Heiratslizenzmussen sich beide Partner in den Bahamas befinden. 
  • Eine Heiratslizenz (gultig fur drei Monate) kann innert 24 Stunden nach der Ankunft auf den Bahamas durch das Buro des Registrar General (in Nassau oder Freeport, siehe unten) ausgestellt werden. Das Buro ist nur werktags geoffnet. Es ist keine Voranmeldung notig. Beachten Sie bitte bei der Planung Ihrer Ankunft auf den Bahamas, dass diese 24 Stunden strikt eingehalten werden mussen und kalkulieren Sie Verspatungen des Fluges ein!
  • Heiraten auf den Family Islands (alle Inseln ausser New Providence und Grand Bahama): Die Heiratslizenz wird durch den dortigen Commissioner ausgestellt. Man muss sich dazu also nicht nach New Providence/Nassau oder Grand Bahama/Freeport begeben.

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Genaue Adresse und Öffnungszeiten des Registrat General finden Sie grundsätzlich auf der Webseite des Registrar General Department

New Providence: Nassau / Paradise Island
The Registrar General
P.O. Box N-532
Nassau, New Providence
The Bahamas
Tel: (242) 322-3316
Fax: (242)322-5553


Montag - Freitag 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Grand Bahama: Freeport / Lucaya
The Assistant Registrar General
P.O. Box F-42602
Freeport, Grand Bahama
The Bahamas
Tel: (242)352-4934 7
Fax: (242)352-4060
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Die auf den offiziellen Seiten erwähnten Dokumente entsprechen den folgenden, allenfalls nur in der Schweiz üblichen Dokumenten:
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  • Ein Einreisedokument, aus welchem das Datum der Einreise in die Bahamas hervorgeht (z. B. Flugticket oder "immigration card"). 
  • Reisepass 
  • Personenstandsausweis (Auszug aus dem Familienregister; enthalt Name, Geburtsdatum, Name der Eltern sowie den Zivilstand). Dieses Dokument stellt das Zivilstandsamt am Heimatortes aus. Dieses Dokument ist unter anderem wichtig, weil darin der Zivilstand bescheinigt wird (z.B. ledig). Sonst muesste man vor Ort (Bahamas) noch zu einem Notar, um den Zivilstand zu beschwoeren und ein entsprechendes Dokument ausstellen zu lassen.
  • Wohnsitzbestatigung / -bescheinigung (enthalt unter anderem die Wohnadresse; im Gegensatz zu einigen auslandischen Passen ist diese im Schweizer Pass nicht erwahnt). Dieses Dokument stellt die Gemeindeverwaltung am schweiz. Wohnsitz aus. 
  • Geschiedene: Scheidungsbestatigung (Dokument, aus welchem hervorgeht, dass die Scheidung rechtskraftig geworden ist) in der Sprache des Herkunftslandes. Je nach Kanton wird dazu auf dem Scheidungsurteil ein Zusatz angebracht, der besagt, dass das Urteil rechtskraftig ist oder es wird ein separates Dokument ausgestellt. 
  • Verwitwete: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners 
  • Minderjahrige (unter 18 Jahren): das schriftliche Einverstandnis beider Elternteile. Mittels Formular, welches beim Registrar General bezogen werden kann. 

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Es sind unbedingt auch die Schweizer Bestimmungen zu beachten:
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Bundesamt für Justiz > Alphabetische Suche > E > Ehe > Heirat
oder direkt: http://www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/gesellschaft/zivilstand/heirat.html 
und dort: Merkblatt für die Eheschliessung im Ausland
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Informationen über obenerwähnte Dokumente findet man auf dieser Webseite der Schweiz. Bundeskanzlei > "Von A bis Z" > Z > Zivilstand
oder direkt http://www.ch.ch/private/00029/00034/index.html?lang=de 
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der Vollständigkeits halber, Zivilstandsamt Stadt/Kanton Zürich:
Zivilstandsfragen http://www.gaz.zh.ch/internet/ji/gz/de/zivilstandsf.html  
Eheschliessung im Ausland http://www.gaz.zh.ch/internet/ji/gz/de/zivilstandsf/auslUrk/auslEhe.html 
Wegleitung Eheschliessung AusländerInnen, http://www.gaz.zh.ch/internet/ji/gz/de/zivilstandsf/wlehe.html 
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Urkunden und Dokumente, wo diese erhältlich sind http://www.gaz.zh.ch/internet/ji/gz/de/zivilstandsf/dokumenteza.html
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viele Dokumente können von den Schweizer Behörden nur für Schweizer Bürger ausgestellt werden
also auch nicht für in der Schweiz niedergelassene Ausländer > Bedingungen und Vorgehen, um die nötigen Dokumente zu erhalten, am besten mit der entsprechenden diplomatischen Vertretung in der Schweiz und/oder in den Bahamas abklären
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Die Dokumente müssen in englischer Sprache vorliegen!
Bitte beachten: Sie benötigen (ausser natürlich bei Einreisedokument und Reisepass) jeweils Original und beglaubigte Ubersetzung (Übersetzung > der/die Übersetzer/in bestätigt mit Unterschrift, dass die Übersetzung korrekt ist, diese Unterschrift wird von einem Notar beglaubigt, die Staatskanzlei beglaubigt die Unterschrift des Notars mit der Apostille) oder, falls erhaltlich, ein internationales Dokument. Alle diese Dokumente mussen dann von der Staatskanzlei (State Chancellery) mit einer Apostille in englischer Sprache versehen werden. Wenn jeweils Original und beglaubigte Ubersetzung als 1 einziges Dokument ersichtlich sind (durch Aussteller oder Notar zusammengefugt, z.B. gleichzeitig mit dem Beglaubigen der Ubersetzung), benotigt man nur 1 Apostille.
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Was passiert, nachdem man die Heiratslizenz" erhalten hat?

Man vereinbart einen Termin mit einem Priester, einem Friedensrichter oder einer anderen Person, die ermächtigt ist, die Heirat zu vollziehen und die die Ausstellung der Heiratsurkunde veranlasst. Mehr Einzelheiten dazu (z.B. wer genau dazu ermächtigt ist) erhält man z.B. bei einem der Tourismusbüros oder dem Ministry of Tourism.

Viele Hotels haben in ihrem Angebot übrigens spezielle Heiratsarrangements und im Idealfall speziell geschultes Personal, das bei der Planung der Zeremonie inkl. der Behördengänge unterstützt.

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Es ist empfehlenswert, die Heiratsurkunde (Eheschein) vor Ort mit einer Apostille versehen zu lassen und an die nachste Schweizer Botschaft (uber den Schweizer Honorarkonsul in Nassau an die Schweizer Botschaft in Kanada - Adressen siehe hier) weiterzuleiten und sie beglaubigen zu lassen. Sie wird dann automatisch auf dem diplomatischen Weg an das Eidg. Amt fur Zivilstandswesen und weiter an den Heimatkanton des Mannes gesandt. Eine nachtragliche Beglaubigung ist um einiges komplizierter und zeitintensiver.
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Falls die Heiratswillige nicht den Namen ihres Mannes annimmt: Da dies von Kanton zu Kanton verschieden ist, bitte vorab individuell abklaren. In einigen Kantonen muss vorab ein Namensanderungsgesuch gestellt werden, in anderen kann dies nachtraglich geschehen. Einige Kantone fragen automatisch an, sobald die Heiratsurkunde bei ihnen eingetroffen ist.